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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gerhard Reitbauer IT Services (nachfolgend reitis.at genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die reitis.at gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte (ausgenommen Verbrauchergeschäfte).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei reitis.at angefordert und im Internet unter www.reitis.at abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von reitis.at am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse www.reitis.at mitgeteilt und treten frühestens zwei Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Von reitis.at kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von reitis.at jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn reitis.at nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (wie Erstellung eines Internetauftritts oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Webspace) begonnen hat. reitis.at behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen (wie etwa mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit reitis.at), rechtlichen (wie etwa mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblichen Gründen (wie etwa Kapazitätsgründen) abzulehnen.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in einer Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.

2.3 Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Entgeltbestimmungen (Preise) bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit. Es sei denn, es handelt sich um Verbrauchergeschäfte.

2.5 reitis.at ist berechtigt, auch während des laufenden Vertragsverhältnisses alle erforderlichen Angaben betreffend Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass) und Meldezettel vom Vertragspartner zu fordern. Ebenso kann von reitis.at ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis abverlangt und überprüft werden.

2.6 Die Mindestvertragsdauer bei Produkten, die Webhosting und Domainnameservice beinhalten, beträgt 12 Monate, gerechnet ab Lieferbeginn.

2.7 Der Vertrag verlängert sich bei Produkten gemäß 2.6 automatisch um jeweils 1 Jahr, ausgenommen wenn der Vertragspartner vor Ablauf des Vertragsjahres rechtzeitig schriftlich kündigt.

3. Preise und Zahlung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist reitis.at berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

3.2 Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Die Abrechnung von Content-, Domain- und Webhostingprodukten erfolgt jährlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch reitis.at. Bei Zahlungsverzug ist reitis.at berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Adresse, Mahndaten).

3.4 Außerdem ist reitis.at bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. reitis.at wird die geplante Dienstunterbrechung dem Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen androhen.

3.5 Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber reitis.at und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von reitis.at nicht anerkannter Mängel.

3.6 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 3.5: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt, reitis.at ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners in rechtlichem Zusammenhang.

3.7 Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei reitis.at zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. reitis.at wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird reitis.at diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.

4. Lieferung

4.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von reitis.at.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

4.2.1 Datum der Auftragsbestätigung;

4.2.2 Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;

4.2.3 Datum, an dem reitis.at eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

4.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von reitis.at entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens reitis.at von Dritten vorgenommen wurden.

4.4 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.

4.5 4.4 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von reitis.at bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von reitis.at angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Vertragspartner beigestelltes Material zurückzuführen sind.

5. Rücktritt

5.1 reitis.at ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn

5.1.1 die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

5.1.2 begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von reitis.at weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;

5.1.3 über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

5.1.4 der Vertragspartner gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben per E-Mail und Spamming (massenhaftes Direct-Mailing via E-Mail). Sollten Beschwerden an reitis.at über den Vertragspartner wegen Nichteinhaltung der Netiquette herangetragen werden, so ist reitis.at berechtigt, vom Vertragspartner den Ersatz des durch die Bearbeitung der Beschwerde verursachten Schadens (Personal- und Sachaufwand) zu verlangen.

5.1.5 der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von reitis.at angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.

5.1.6 der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

5.1.7 der Vertragspartner die Dienste von reitis.at zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung benützt.

5.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von reitis.at sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von reitis.at erbrachte Vorbereitungshandlungen. reitis.at steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

5.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von reitis.at zu verantworten sind, oder tritt reitis.at berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für reitis.at entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

5.4 5.3 letzter Satz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5.5 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer reitis.at zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. reitis.at ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche reitis.at gegenüber ableiten.

6. Haftung

6.1 reitis.at haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des Web-Servers ausgeschlossen. reitis.at haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Vertragspartner angeschlossene Geräte verursacht wurden.

6.2 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 6.1: reitis.at haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern reitis.at bzw. Dritte, für deren Verhalten reitis.at einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden, ist ausgeschlossen.

6.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen) oder behördlicher Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

6.4 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 6.3: Der unter 6.3 vorgesehene Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verstoß gegen dort genannte Bedingungen nicht kausal für den Schaden ist und/oder reitis.at bzw. Dritte, für deren Verhalten reitis.at einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

6.5 reitis.at übernimmt keine Haftung für eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Internetseiten, sowie für allfällige Schäden, die aus einer Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder einer vorübergehenden Abschaltung der für den Betrieb der Internet-Seite erforderlichen Server entstehen.

6.6 reitis.at übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Nichtverfügbarkeit der Internetseiten des Kunden, oder dessen Betriebsunterbrechung. Dieser Haftungssausschluß erstreckt sich insbesonders auf entgangenen Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten.

7. Datenschutz und Sicherheit

7.1 reitis.at speichert als Stammdaten der Vertragspartner: Kundentyp, Name, Rechtsform, Adresse, Anfragedatum, Kontaktperson, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben (ausgenommen Pkt. 3.3).

7.2 reitis.at ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. reitis.at haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber reitis.at aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.

7.3 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 7.2: Der unter 7.2 vorgesehene Haftungsausschluss gilt nicht, soweit reitis.at bzw. Dritte, für deren Verhalten reitis.at einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.4 reitis.at behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

8. Lieferung von Software

8.1 Bei von reitis.at erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei reitis.at.

8.2 reitis.at übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

8.2.1 allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde;

8.2.2 mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet und

8.2.3 jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

8.2.4 Weiters übernimmt reitis.at keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

8.3 Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

9.2 reitis.at betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. reitis.at übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

9.3 reitis.at haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von reitis.at zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von reitis.at verpflichtet sich, bei der Nutzung der von reitis.at angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. reitis.at behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

9.4 Der Vertragspartner von reitis.at wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber reitis.at, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.

9.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG, in der jeweils geltenden Fassung.

9.6 Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt reitis.at in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. reitis.at übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

9.7 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, von reitis.at Informationsmaterial (Werbung) u.a. auch per E-Mail bzw. online zu erhalten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort für die Leistung ist Baden, Niederösterreich.

10.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.

10.3 10.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.4 reitis.at ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

10.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform, reitis.at umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von reitis.at als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.

10.6 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

10.7 Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.

11. Zusätzliche Bestimmungen bei der Bestellung von Domain-Namen

Domain-Adressen werden von bestimmten Institutionen wie nic.at oder Hostingprovidern eingerichtet. reitis.at vermittelt die Domain-Registrierung. reitis.at übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. reitis.at erwirbt oder vergibt daher keine Rechte an der Domainbezeichnung; reitis.at treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist reitis.at nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet.

12. Zusätzliche Bestimmungen bei der Bestellung von Internetauftritten

Benötigte Texte und Bilder für den Internetauftritt werden vom Vertragspartner beigestellt. Die Bilder werden von reitis.at auf ein webtaugliches Dateiformat (jpg oder gif) mit einer optimalen Kombination aus Bildqualität und Dateigröße umgewandelt. Die Übergabe des Webauftritts an den Auftraggeber erfolgt wahlweise entweder auf Datenträger oder per Emailübermittlung. Bei Bestellung des Internetauftritts in Kombination mit einem Webhosting-Paket kann die Übergabe des Webauftritts in Form der direkten Datenübertragung der betreffenden Dateien auf den Webserver erfolgen.


Stand: August 2021